Abmeldung für die Prüfungen

 

Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss
somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit,
per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums
und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat
grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen.
Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem
Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe:
Max 5 MB) eingegangen sein.